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Der Kreis Euskirchen

stellt mehrere

Notfallsanitäter*innen (m/w/d)

für den öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Euskirchen unbefristet ein. Die Beschäftigung ist in Voll- und Teilzeit möglich.

Der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen verfügt gemäß Rettungsbedarfsplan über 10 Rettungsstandorte und 4 Notarztdienste. Seit 2017 wird der TELENOTARZT ergänzend zum Regelnotarztdienst im Rettungsdienst eingesetzt. Der Einsatz der Notfallsanitäter*innen (m/w/d) erfolgt ausschließlich in der Notfallrettung.

Ihre zukünftigen Aufgaben sind:

    Sie sichern gemeinsam mit dem Team der Rettungswache die präklinische Notfallversorgung. Dies beinhaltet die Durchführung der Notfalleinsätze und die Versorgung der Patient*innen sowie damit einhergehende Tätigkeiten.

    • Erstversorgung von Patient*innen und Verletzten in der Notfallrettung
    • Beförderung von Kranken und Verletzten in Kliniken
    • Kundenorientierte Wahrnehmung und Sicherstellung der Aufgaben im Rettungsdienst
    • Verantwortung für Leben und Gesundheit der anvertrauten Personen

Wir erwarten von Ihnen:

    • Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in (m/d/w)
    • Nachweis der aktuellen Pflichtfortbildungen
    • Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen, Flexibilität und Teamfähigkeit
    • Einsatzbereitschaft sowie die Bereitschaft, auch an Wochenenden und Feiertagen im Schichtdienst zu arbeiten
    • Eine gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B, wünschenswert Klasse C1
    • Identifikation mit den Aufgaben, Werten und Zielen des Rettungsdienstes

    Wir bieten Ihnen:

      • Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
      • feste Wachgemeinschaft
      • Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
      • Leistungsorientierte Bezahlung
      • Zuschläge für kurzfristige Dienstübernahmen
      • bei Dienstübernahme auf einer Rettungswache, die nicht der erste Dienstort ist, werden Reisekosten erstattet
      • 42 Urlaubstage bei einer 7 Tage Woche
      • Den Einsatz auf unterschiedlichen Rettungsfahrzeugen in der Notfallrettung, wie Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeugen und Sonderfahrzeugen des Rettungsdienstes unter Einsatz aktueller Ausstattungen (elektrohydraulische Fahrtragen, Raupentragestühle, einsatzmittelbezogene modernste Wachalarmsteuerung)
      • Den notärztlichen Regeleinsatz ergänzt um den Einsatz eines hochmodernen telemedizinischen notärztlichen Assistenzsystems (TELENOTARZT)
      • Sportwissenschaftliches- und physiotherapeutisches Angebot mit regelmäßigen angeleiteten Trainings an den Rettungsstandorten im Kreis Euskirchen
      • Eine externe Mitarbeitenden-Beratung (EAP)
      • Weiterbildung zum/zur Gruppenführer*in im Rettungsdienst bei Einsatzverwendung auf den Notarzteinsatzfahrzeugen
      • Inhouse-Fortbildungen i.S. der 30-stündigen rettungsdienstlichen Pflichtfortbildungen [§5 (4) RettG NRW] wird als Arbeitszeit gewertet
      • Eine fundierte psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E)
      • Projektpartner im gemeinsamen Kompendium Rettungsdienst
      • Die Möglichkeit der Mitwirkung bei Übungen, Planspielen und Simulationen im Rahmen der Gefahrenabwehrplanungen des Kreises
      • Mitarbeitenden WLAN an allen Rettungs- und Notarztstandorten
      • Entgelt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes inkl. der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung
      • Zeitzuschläge nach TVöD
      • Finanzieller Zuschuss beim Erwerb des Führerscheins der Klasse C1 möglich
      • Jobrad-Leasing für Tarifbeschäftigte
      • Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung
      • Vielfältige Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (zertifizierter familienfreundlicher Arbeitgeber) und zum Gesundheitsmanagement
      • Möglichkeit der Mitwirkung im Personalrat (Wahlamt)

    Die Eingruppierung der Stellen richtet sich nach der Entgeltgruppe N TVöD für Notfallsanitäter*innen. Eine Anerkennung von Vordienstzeiten sowie einschlägige Berufserfahrung werden berücksichtigt.

    Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden entsprechend den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt. Auf das Auswahlverfahren findet der Gleichstellungsplan des Kreises Euskirchen Anwendung.

    Die Kreisverwaltung Euskirchen schätzt die Vielfalt aller im Kreis lebender Menschen und arbeitet stetig daran, diese auch in der Belegschaft zu repräsentieren. Wir freuen uns daher über diverse Bewerbungen, die es uns ermöglichen, unsere vielfältigen Dienstleistungen bedarfsgerecht zu erbringen!

    Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Rose (02251 / 15 816) sehr gerne zur Verfügung.

    Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal.
    Das Online-Bewerbungsportal erreichen Sie über den untenstehenden Link „Online-Bewerbung“.

     
     
     
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